Gefördert werden Projekte, die originelle, unkonventionelle und mutige Ansätze verfolgen – sei es durch eine umfassende Neuausrichtung einer Institution oder durch grundlegende Veränderungen einzelner Bereiche. Dazu zählen etwa neue Formen der Führung und Zusammenarbeit, innovative Finanzierungsmodelle, Kooperationen über Spartengrenzen hinweg oder eine stärkere Öffnung hin zur Stadtgesellschaft. Die Geförderten verstehen sich dabei als Modellprojekte mit Vorbildcharakter: Sie bearbeiten zentrale Herausforderungen von Kulturinstitutionen, gehen neue Wege und geben ihre Erfahrungen an andere Einrichtungen weiter.
Die Fördermittel in Höhe von 300.000 bis 600.000 Euro pro Projekt (Laufzeit 2027 – 2030) dienen der Finanzierung eines Transformationsprozesses und des Übergangs in neue Strukturen. Geförderte Institutionen müssen glaubwürdig darlegen, wie sie nach Abschluss der Förderung ohne zusätzliche Mittel ihrer Trägerinnen und Träger auskommen.
Die verbindlichen Förderkriterien werden im Herbst 2026 veröffentlicht, der Antragsschluss für die Realisierungsphase ist am 12. Februar 2027. Der Projektstart ist für Juli 2027 vorgesehen.