Vorhaben im Rahmen der Standard-Förderung können viermal im Jahr – jeweils zum Quartalsende, mindestens drei Monate vor Projektbeginn – beantragt werden. Ebenfalls viermal im Jahr können Projekte im Rahmen des DTZF-Jahresthemas beantragt werden; anlässlich des 80. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkriegs und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft steht dieses 2025 unter dem Motto „Wie sagt man heute never again?“
Aktuelle Antragsfrist: 31. März 2025 für Projekte mit einer Laufzeit ab Juli 2025