Im Ressortbereich des StMWK stehen 10 Millionen Euro EFRE-Mittel in der Förderperiode 2021–2027 für „Maßnahmenart 2.2 Energieeffizienz in kommunalen Infrastrukturen – Energetische Sanierung von nichtstaatlichen Museen” (externer Link, öffnet neues Fenster) zur Verfügung. Ziel der Förderung ist es, durch die Reduzierung des Endenergiebedarfs und die Dekarbonisierung die Treibhausgasemissionen nichtstaatlicher Museen in kommunaler Trägerschaft zu vermindern. Bezuschusst werden Maßnahmen zur energetischen Sanierung in nichtstaatlichen Museen – einschließlich zugehöriger Depots – (Gebäudehülle, Gebäudetechnik, Beleuchtung, Gebäudeleittechnik etc.) sowie an der technischen Infrastruktur (Dekarbonisierung von Heizung, Kühlung und Klimatisierung, Ertüchtigung bestehender Wärme- und Kälteverteilnetze, Einsatz innovativer Technologien etc.) und zur Bildung von Energiegemeinschaften zur Steigerung der Energieeffizienz. Die Förderung umfasst die Sanierung von bestehenden nichtstaatlichen Museumsgebäuden und Depots und keine Neu- bzw. Erweiterungsbauten.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind kommunale Träger von nichtstaatlichen Museen aus ganz Bayern. Bei diesem Projektaufruf werden auch Anträge aus der Planungsregion 14 (Großraum München) berücksichtigt. Somit können sich für diese Maßnahmenart Projekte aus ganz Bayern bewerben. Die Förderung setzt voraus, dass ein nachweislich auf Dauer angelegter Museumsbetrieb besteht.
Kofinanzierung
Die EFRE-Förderung wird als Projektförderung mit Anteilfinanzierung gewährt. Der Fördersatz beträgt 40 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten.
Weitere Fördervoraussetzungen
Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten müssen 200.000 Euro übersteigen und können maximal 1,0 Mio. Euro betragen (Gesamtantragssumme: 2,5 Mio. Euro).
Die geförderten Projekte sind bis spätestens Ende 2028 fertigzustellen und abzurechnen.
Antragstellung
Voraussetzung für die Teilnahme am Projektauswahlverfahren ist die Einreichung der ausgefüllten Interessenbekundung (Online-Formular (externer Link, öffnet neues Fenster)) und erforderlicher Unterlagen (z.B. Lagepläne, Erläuterungen, ggf. Berechnungen und Nachweise etc.) bis zum 15.10.2023. Die Bekanntgabe der ausgewählten Maßnahmen wird voraussichtlich im Dezember 2023 erfolgen.
Kontakt
Bei Rückfragen können Sie sich gerne per E-Mail an ReferatF.4(at)stmwk.bayern.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm) wenden.