Die Förderung richtet sich an öffentliche und private kulturgutverwaltende Einrichtungen in Deutschland (Museen, Bibliotheken, Archive und sonstige Sammlungen). Sie dient der Aufarbeitung von Sammlungen hinsichtlich Kulturgütern, die in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der DDR in Zusammenhang mit Verfolgungs- und Willkürmaßnahmen entzogen wurden oder abhandengekommen sind.
Für Forschungsvorhaben in diesem Themenbereich stehen im Jahr 2026 insgesamt bis zu 800.000 Euro zur Verfügung. Die Förderung soll dazu beitragen, verlässliche Angaben zu früheren Eigentümerinnen und Eigentümern, möglichen Verlustvorgängen und nicht einvernehmlichen Erwerbungen zu ermitteln. Förderanträge können ab sofort bis zum 1. April 2026 eingereicht werden.