Träger nichtkommunaler Museen reichen bitte bis spätestens Mittwoch, den 30. April 2025, ihre Verwendungsnachweise ein. Die Abgabefristen für Verwendungsnachweise aller kommunalen Träger sowie für Auszahlungsanträge aller Museen enden am 31. Oktober 2025.
Informationen zur Einreichung
Anträge sind per Post an das Sekretariat in Weißenburg (Adresse: Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern, Obere Stadtmühlgasse 1, 91781 Weißenburg) zu senden. Aufgrund der neuen Förderrichtlinien 2025 verwenden Sie bitte ausschließlich die aktuellen Formulare. Von Zusendungen an die Referentinnen und Referenten oder an das Münchner Sekretariat bitten wir abzusehen.
Ansprechperson

Zuschussverwaltung
- Telefon:
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