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| Aktuelles: Abgabefrist für Verwendungsnachweise von nichtkommunalen Museen endet am 30. April 2025

Am 30. April 2025 endet die Abgabefrist für die Verwendungsnachweise der nichtkommunalen Museen des Jahres 2024.

Träger nichtkommunaler Museen reichen bitte bis spätestens Mittwoch, den 30. April 2025, ihre Verwendungsnachweise ein. Die Abgabefristen für Verwendungsnachweise aller kommunalen Träger sowie für Auszahlungsanträge aller Museen enden am 31. Oktober 2025.

Informationen zur Einreichung

Anträge sind per Post an das Sekretariat in Weißenburg (Adresse: Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern, Obere Stadtmühlgasse 1, 91781 Weißenburg) zu senden. Aufgrund der neuen Förderrichtlinien 2025 verwenden Sie bitte ausschließlich die aktuellen Formulare. Von Zusendungen an die Referentinnen und Referenten oder an das Münchner Sekretariat bitten wir abzusehen.

Zu den Formularen

Ansprechperson

Silke Bittner

Porträt von Silke Bittner

Zuschussverwaltung

Telefon:
+49 9141 7009418