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| Aktuelles: Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes

Zum 28. Juni 2025 tritt das bundesweite Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet wirtschaftliche Anbieter von Produkten und Dienstleistungen dazu, digitale Services und bestimmte Hardware barrierefrei anzubieten. Dies betrifft vor allem den Online-Handel, Computer, E-Books und Telefone, Fahrkartenautomaten und Online-Banking. Auch Vereine können unter das BFSG fallen, sofern sie solche anbieten. Dies muss im Einzelfall vom Verein geprüft werden, z.B. beim Betrieb von Online-Ticketing oder eines digitalen Museumsshops.

Ein Großteil der bayerischen Museen ist allerdings bereits seit 2020 durch das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz dazu verpflichtet, digitale Angebote (Website, App, Medientisch u.Ä.) nach gängigen Standards barrierefrei umzusetzen. Dies betrifft kommunale Museen, aber auch Einrichtungen, die überwiegend von Trägern öffentlicher Gewalt finanziert werden. Die Landesstelle unterstützt sie dabei durch fachliche Beratung, regelmäßig stattfindende Schulungen im Rahmen der MuseumsPraxis, sowie durch die barrierefreie Ertüchtigung der Baukastenlösungen fabulAPP und BYSEUM. Weiterführende Informationen und erste Schritte zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben bietet das Themenportal auf museumsberatung-bayern.de.

Weitere Informationen:

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) (externer Link, öffnet neues Fenster)

Aktion Mensch (externer Link, öffnet neues Fenster)

Digitale Barrierefreiheit für Vereine: Alles zum BFSG erfahren (externer Link, öffnet neues Fenster)

Digitale Barrierefreiheit – Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern (externer Link, öffnet neues Fenster)