Ein Großteil der bayerischen Museen ist allerdings bereits seit 2020 durch das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz dazu verpflichtet, digitale Angebote (Website, App, Medientisch u.Ä.) nach gängigen Standards barrierefrei umzusetzen. Dies betrifft kommunale Museen, aber auch Einrichtungen, die überwiegend von Trägern öffentlicher Gewalt finanziert werden. Die Landesstelle unterstützt sie dabei durch fachliche Beratung, regelmäßig stattfindende Schulungen im Rahmen der MuseumsPraxis, sowie durch die barrierefreie Ertüchtigung der Baukastenlösungen fabulAPP und BYSEUM. Weiterführende Informationen und erste Schritte zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben bietet das Themenportal auf museumsberatung-bayern.de.
Weitere Informationen:
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) (externer Link, öffnet neues Fenster)
Aktion Mensch (externer Link, öffnet neues Fenster)
Digitale Barrierefreiheit für Vereine: Alles zum BFSG erfahren (externer Link, öffnet neues Fenster)