Mit dem Kulturfonds werden wichtige Impulse zur Verbesserung der kulturellen Infrastruktur und zur Stärkung der Angebotsvielfalt im Freistaat gegeben. Gefördert werden aus dem Kulturfonds kulturelle Investitionen und kulturelle Vorhaben nichtstaatlicher Träger, jedoch keinen laufenden Veranstaltungsreihen oder Betriebskosten. Die Vorhaben müssen dabei von überregionaler Bedeutung sein und aus den Förderbereichen Theater, nichtstaatliche Museen, zeitgenössische Kunst, Musikpflege, Laienmusik, Archive, Bibliotheken oder Literatur kommen bzw. einen internationalen Ideenaustausch oder als spartenübergreifende Vorhaben mehrere dieser Förderbereiche beinhalten. Für Vorhaben im Jahr 2025 sind die entsprechenden Förderanträge bis spätestens zum 1. Oktober 2024 bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Eine Antragstellung ist ab diesem Jahr ausschließlich online über folgenden Link möglich: Kulturfonds Bayern im Bereich Kunst - Beantragung einer Förderung - BayernPortal (externer Link, öffnet neues Fenster). Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung; das Fördergebiet umfasst ganz Bayern, dabei sind jedoch Projekte in den Städten München und Nürnberg grundsätzlich von einer Förderung ausgenommen.
: Kulturfonds Bayern 2025: Jetzt Antrag stellen!
Alle nichtstaatlichen Kultureinrichtungen und Kulturakteure, die ein geeignetes Projekt im nächsten Jahr planen, können noch bis zum 1. Oktober 2024 einen Förderantrag für den Kulturfonds im Bereich Kunst stellen.