Was ändert sich?
- Förderbeträge werden künftig als feste Pauschalen (Festbeträge) vergeben statt als Fehlbedarf. Die vorgesehenen Kosten müssen auch bei der Festbetragsförderung erreicht werden. Wenn nicht, kann der Festbetrag nachträglich gekürzt werden.
- Kommunale Museen müssen nun Kosten (förderfähige Gesamtsumme) von mindestens 10.000 € erreichen. Unverändert bleibt hingegen die seit 2025 geltende Bagatellgrenze bei Museen in privater Trägerschaft von mindestens 3.000 €.
Geltungsbeginn:
Die Umstellung tritt mit Wirkung zum 7. August 2026 in Kraft und wird daher dem aktuellen Förderverfahren zugrunde liegen.
Verfahrenshinweis:
Die Zuwendungsformulare 2026 können als pdf auf der Website der Landesstelle (Förderung - Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern) heruntergeladen werden. Bitte verwenden Sie für Fördervorgänge ausschließlich die E-Mail-Adresse landesstelle.foerderung(at)blfd.bayern.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm).