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| Aktuelles: Änderung der Förderrichtlinien 2026

Mit Wirkung zum 7. August 2026 hat die Landesstelle neue Förderrichtlinien erhalten und ändert das Förderverfahren: Die bisherige Fehlbedarfsfinanzierung wird durch eine Festbetragsfinanzierung ersetzt.

Was ändert sich?

  • Förderbeträge werden künftig als feste Pauschalen (Festbeträge) vergeben statt als Fehlbedarf. Die vorgesehenen Kosten müssen auch bei der Festbetragsförderung erreicht werden. Wenn nicht, kann der Festbetrag nachträglich gekürzt werden.
  • Kommunale Museen müssen nun Kosten (förderfähige Gesamtsumme) von mindestens 10.000 € erreichen. Unverändert bleibt hingegen die seit 2025 geltende Bagatellgrenze bei Museen in privater Trägerschaft von mindestens 3.000 €.

Geltungsbeginn:

Die Umstellung tritt mit Wirkung zum 7. August 2026 in Kraft und wird daher dem aktuellen Förderverfahren zugrunde liegen.

Verfahrenshinweis:

Die Zuwendungsformulare 2026 können als pdf auf der Website der Landesstelle (Förderung - Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern) heruntergeladen werden. Bitte verwenden Sie für Fördervorgänge ausschließlich die E-Mail-Adresse landesstelle.foerderung(at)blfd.bayern.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm).

Weitere Informationen zum Förderverfahren der Landesstelle

Neue Förderrichtlinien (BayMBl. 2026 Nr. 341) des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (externer Link, öffnet neues Fenster)