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| Aktuelles: Kulturfonds: Sonderprogramm Museumssicherheit 2025

Der Freistaat Bayern stellt aus den Mitteln des Kulturfonds auch für das Jahr 2025 Gelder für investive Maßnahmen im Bereich Einbruchschutz für die nichtstaatlichen Museen bereit. Beantragt werden können beispielsweise Förderungen für die Installation von Haustechnik sowie baugebundenen Sicherungseinrichtungen am Museumsgebäude.

Das in unseren Museen bewahrte kulturelle Erbe stellt nicht nur einen unfassbar hohen ideellen Wert dar, sondern auch einen materiellen, weshalb Museen immer wieder zum Gegenstand von Diebstählen werden. Vor dem Hintergrund des Diebstahls des Goldschatzes aus dem Kelten Römer Museum Manching stellt sich die Frage, wie Kulturgüter in Bayern effektiv geschützt werden können.

Umfasst sind hiervon insbesondere investive Maßnahmen zum Einbruchschutz bei nichtstaatlichen Museen, wie die Installation von Haustechnik sowie baugebundene Sicherungseinrichtungen am Museumsgebäude, sofern

  • das Vorhaben bei Antragstellung noch nicht begonnen worden ist,
  • dem Museum überregionale Bedeutung zukommt,
  • die zuwendungsfähigen Ausgaben für das Vorhaben 10.000 € übersteigen und
  • die geplanten Maßnahmen zum Schutz der Museumsgebäude und/oder Ausstellungsobjekte erforderlich und angemessen sind (hierzu ggf. Abstimmung mit den zuständigen Sicherheitsbehörden empfehlenswert).

Kulturfonds-Anträge (externer Link, öffnet neues Fenster) für Sicherungsmaßnahmen am Museumsgebäude können das ganze Jahr bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden; bei Eilbedürftigkeit der Maßnahme ist es möglich, bei der Regierung gleichzeitig mit der Antragstellung die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn zu beantragen. Von der Übersendung von Details zu sensiblen Bereichen, wie z.B. Sicherheitskonzepte, wird abgeraten; sicherheitsrelevante Informationen sind nur nach Anforderung durch die Landesstelle zu übermitteln.

Für Maßnahmen, die der Museumseinrichtung zuzurechnen sind, wie z.B. die Beschaffung von Haubenvitrinen, stehen Fördermöglichkeiten unmittelbar seitens der Landesstelle zur Verfügung. Setzen Sie sich dazu bitte mit den zuständigen Referentinnen und Referenten in Verbindung.

Das Fördergebiet umfasst ganz Bayern – grundsätzlich ausgeschlossen sind allerdings Maßnahmen in München und Nürnberg, soweit keine bayernweite Bedeutung vorliegt.

Für investive Maßnahmen zum Einbruchschutz bei nichtstaatlichen bayerischen Museen wird ein Fördersatz von bis zu maximal 50 % der zuwendungsfähigen Kosten gewährt.

Hinweise zur Antragstellung

  • Wir bitten Sie, von der Zusendung sensibler Unterlagen, wie beispielsweise sicherheitsrelevanter Konzepte, abzusehen.
  • Die „Anlage zum Antrag auf Förderung durch den Kulturfonds Investitionen in nichtstaatlichen Museen“ ist für solche Vorhaben nur eingeschränkt anwendbar (z.B. ist ein Betriebskonzept bei einem bereits bestehenden Museum obsolet), jedoch sind zwingend Angaben zur Größe der zu schützenden Museumsflächen, zum Raumprogramm und zu den Sammlungsbeständen erforderlich.
  • Zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit der sicherheitstechnischen Einrichtung sind der Regierung mit dem Antrag mindestens drei Vergleichsangebote vorzulegen.

zum Kulturfonds (externer Link, öffnet neues Fenster)

Ansprechperson

Simone Schön

Simone Schön

Museale Sicherheit und Notfallprävention

Mobil:
+49 162 2136739