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| Aktuelles: Bund, Länder und Kommunen haben die Handreichung zu NS-Raubgut aktualisiert

Während der Zeit des Nationalsozialismus wurden unzählige Kulturgüter verfolgungsbedingt entzogen. Besonders jüdischen Bürgerinnen und Bürgern wurde dabei häufig ihr gesamter Besitz geraubt – darunter nicht nur Kunstwerke von großem Wert, sondern auch persönliche Erinnerungsstücke und Alltagsgegenstände wie Bücher, Möbel oder Geschirr.

1998 bekannten sich 44 Staaten mit den „Washingtoner Prinzipien“ zu ihrer historischen Verantwortung – darunter auch Deutschland. Einrichtungen, die öffentliches Kulturgut bewahren, sollen ihre Sammlungen untersuchen und im Falle von NS-Raubgut gerechte und faire Lösungen mit den Opfern des NS-Kulturgutraubs und ihren Nachfahren finden.

Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände haben die gemeinsame Handreichung zum Umgang mit NS-Raubgut umfassend überarbeitet. Sie bietet Museen und anderen betroffenen Einrichtungen praxisnahe Hilfestellungen und schafft Orientierung bei der Umsetzung der „Washingtoner Prinzipien“. Neben einer Kurzübersicht für Neueinsteigerinnen und -einsteiger enthält sie ausführliche Hinweise zu gerechten und fairen Lösungen sowie erstmals eine Übersicht zentraler Ansprechpersonen. Sie berücksichtigt zudem die Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut, die am 1. Dezember 2025 ihre Arbeit aufgenommen hat.

Die aktualisierte Handreichung ist hier abrufbar (externer Link, öffnet neues Fenster)