1998 bekannten sich 44 Staaten mit den „Washingtoner Prinzipien“ zu ihrer historischen Verantwortung – darunter auch Deutschland. Einrichtungen, die öffentliches Kulturgut bewahren, sollen ihre Sammlungen untersuchen und im Falle von NS-Raubgut gerechte und faire Lösungen mit den Opfern des NS-Kulturgutraubs und ihren Nachfahren finden.
Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände haben die gemeinsame Handreichung zum Umgang mit NS-Raubgut umfassend überarbeitet. Sie bietet Museen und anderen betroffenen Einrichtungen praxisnahe Hilfestellungen und schafft Orientierung bei der Umsetzung der „Washingtoner Prinzipien“. Neben einer Kurzübersicht für Neueinsteigerinnen und -einsteiger enthält sie ausführliche Hinweise zu gerechten und fairen Lösungen sowie erstmals eine Übersicht zentraler Ansprechpersonen. Sie berücksichtigt zudem die Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut, die am 1. Dezember 2025 ihre Arbeit aufgenommen hat.
Die aktualisierte Handreichung ist hier abrufbar (externer Link, öffnet neues Fenster)