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| Aktuelles: Kulturfonds: Sonderprogramm Museumssicherheit

Der Freistaat Bayern stellt aus den Mitteln des Kulturfonds kurzfristig Gelder für investive Maßnahmen im Bereich Einbruchschutz für die nichtstaatlichen bayerischen Museen bereit. Beantragt werden können beispielsweise Förderungen für Installationen von Haustechnik sowie baugebundene Sicherungseinrichtungen am Museumsgebäude.

Vor dem Hintergrund des Diebstahls des Goldschatzes aus dem Kelten Römer Museum Manching stellt sich die Frage, wie Kulturgüter in Bayern effektiv geschützt werden können.

Umfasst sind hiervon insbesondere investive Maßnahmen zum Einbruchschutz bei nichtstaatlichen Museen, wie die Installation von Haustechnik sowie baugebundene Sicherungseinrichtungen am Museumsgebäude, sofern

  • das Vorhaben noch im Jahr 2024 umgesetzt werden soll,
  • das Vorhaben bei Antragstellung noch nicht begonnen worden ist,
  • dem Museum überregionale Bedeutung zukommt,
  • die zuwendungsfähigen Ausgaben für das Vorhaben 10.000 € übersteigen und
  • die geplanten Maßnahmen zum Schutz der Museumsgebäude und/oder Ausstellungsobjekte erforderlich und angemessen sind (hierzu ggf. Abstimmung mit den zuständigen Sicherheitsbehörden empfehlenswert).

Anträge (externer Link, öffnet neues Fenster) für Sicherungsmaßnahmen am Museumsgebäude können das ganze Jahr 2024 bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden. Auch für das Jahr 2025 sind Anträge möglich. Die Zusendung von sicherheitsrelevanten Konzepten und weiteren sensiblen Daten ist nicht notwendig, wir raten daher dringend davon ab.

Für Maßnahmen, die der Museumseinrichtung zuzurechnen sind, wie z.B. die Beschaffung von Haubenvitrinen, stehen Fördermöglichkeiten unmittelbar seitens der Landesstelle zur Verfügung. Setzen Sie sich dazu bitte mit den zuständigen Referentinnen und Referenten in Verbindung.

Das Fördergebiet erstreckt sich auf ganz Bayern; eine Ausnahme zum geltenden Förderverbot für Vorhaben in München und Nürnberg wird ausnahmsweise zugelassen.

Für investive Maßnahmen zum Einbruchschutz bei nichtstaatlichen bayerischen Museen wird ein Fördersatz von bis zu maximal 50 % der zuwendungsfähigen Kosten gewährt.

Hinweise zur Antragstellung

  • Mit dem Kulturfonds-Antrag sind Angaben zu den bisher vorhandenen Sicherungsmaßnahmen vorzulegen, zudem ist das Vorhaben hinreichend detailliert darzustellen und dessen Notwendigkeit zu begründen. 
  • Die „Anlage zum Antrag auf Förderung durch den Kulturfonds Investitionen in nichtstaatlichen Museen“ ist für solche Vorhaben nur eingeschränkt anwendbar (z.B. ist ein Betriebskonzept bei einem bereits bestehenden Museum obsolet), jedoch sind zwingend Angaben zur Größe der zu schützenden Museumsflächen, zum Raumprogramm und zu den Sammlungsbeständen erforderlich.
  • Zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit der sicherheitstechnischen Einrichtung sind der Regierung mit dem Antrag mindestens drei Vergleichsangebote vorzulegen.
  • Für investive Maßnahmen zum Einbruchschutz, die erst im Jahr 2024 beginnen werden, ist ein regulärer Antrag zum Kulturfonds 2024 erforderlich.

zum Kulturfonds (externer Link, öffnet neues Fenster)