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| Aktuelles: Kulturfonds 2023: Sonderprogramm Museumssicherheit

Das Land Bayern stellt Mittel aus dem Kulturfonds 2023 für investive Maßnahmen zum Einbruchschutz bei nichtstaatlichen bayerischen Museen bereit, beispielsweise für die Installation von Haustechnik sowie baugebundene Sicherungseinrichtungen am Museumsgebäude.

Vor dem Hintergrund des Diebstahls des Goldschatzes aus dem Kelten Römer Museum Manching, aber auch der politisch motivierten Angriffe der sog. „Letzten Generation“ auf Museen stellt sich die Frage, wie Kulturgüter in Bayern effektiv geschützt werden können.

Umfasst sind hiervon insbesondere investive Maßnahmen zum Einbruchschutz bei nichtstaatlichen Museen, wie die Installation von Haustechnik sowie baugebundene Sicherungseinrichtungen am Museumsgebäude, sofern

  • das Vorhaben noch im Jahr 2023 umgesetzt werden soll (für entsprechende Vorhaben im Jahr 2024 wäre eine reguläre Antragstellung zum Kulturfonds 2024 erforderlich),
  • das Vorhaben bei Antragstellung noch nicht begonnen worden ist,
  • dem Museum überregionale Bedeutung zukommt,
  • die zuwendungsfähigen Ausgaben für das Vorhaben 10.000 € übersteigen und
  • die geplanten Maßnahmen zum Schutz der Museumsgebäude und/oder Ausstellungsobjekte erforderlich und angemessen sind (hierzu ggf. Abstimmung mit den zuständigen Sicherheitsbehörden empfehlen).
  • Maßnahmen, die der Museumseinrichtung (z.B. Beschaffung von Haubenvitrinen) zuzurechnen sind, werden vom Kulturfonds nicht abgedeckt. Für Fördermöglichkeiten seitens der Landesstelle setzen Sie sich bitte mit den zuständigen Referentinnen und Referenten in Verbindung.

Das Fördergebiet erstreckt sich auf ganz Bayern; eine Ausnahme zum geltenden Förderverbot für Vorhaben in München und Nürnberg wird ausnahmsweise zugelassen.

Zur Gesamtfinanzierung der investiven Maßnahmen zum Einbruchschutz bei nichtstaatlichen bayerischen Museen wird abweichend vom üblichen Regel-Fördersatz ein Fördersatz von bis zu maximal 50 % der zuwendungsfähigen Kosten zugelassen.

Hinweise zur Antragstellung

  • Mit dem Kulturfonds-Antrag sind Angaben zu den bisher vorhandenen Sicherungsmaßnahmen vorzulegen, zudem ist das Vorhaben hinreichend detailliert darzustellen und dessen Notwendigkeit zu begründen. 
  • Die „Anlage zum Antrag auf Förderung durch den Kulturfonds Investitionen in nichtstaatlichen Museen“ ist für solche Vorhaben nur eingeschränkt anwendbar (z.B. ist ein Betriebskonzept bei einem bereits bestehenden Museum obsolet), jedoch sind zwingend Angaben zur Größe der zu schützenden Museumsflächen, zum Raumprogramm und zu den Sammlungsbeständen erforderlich.
  • Zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit der sicherheitstechnischen Einrichtung sind der Regierung mit dem Antrag mindestens drei Vergleichsangebote vorzulegen.
  • Die Anträge werden der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen zur museumsfachlichen Bewertung übermittelt; bei größeren baugebunden Vorhaben ist die Baufachabteilung der jeweiligen Regierung zu beteiligen.

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