Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) bietet ausführliche Informationen zum Anwendungsbereich und Verfahren der EU-Einfuhrverordnung auf seiner Website:
: BKM: Informationen zur EU-Verordnung über das Verbringen und die Einfuhr von Kulturgütern
Seit dem 28. Juni 2025 ist die Einfuhr bestimmter Kulturgüter aus Drittstaaten in das Zollgebiet der Europäischen Union genehmigungs- oder erklärungspflichtig. Dies kann auch nichtstaatliche Museen betreffen.