Die gemeinsamen Leitlinien richten sich vorrangig an öffentliche Museen und Sammlungen und ihre Träger sowie an die Kulturpolitik. Sie bieten aber auch Herkunftsstaaten und -gesellschaften Orientierung über die Verfahren in Deutschland. So ist unter anderem geplant, ein staatlich mandatiertes Gremium aus Bund, Ländern und Kommunen einzurichten, das als zentraler Ansprechpartner für die Herkunftsregierungen und ihre Organe dient. Darüber hinaus ist ein interdisziplinäres und internationales Expertennetzwerk vorgesehen, das Museen, Sammlungen und ihre Träger fachlich berät.
Der Entwurf der „Gemeinsamen Leitlinien zum Umgang mit Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten“ erneuert daneben das Bekenntnis zur historischen Verantwortung im Zusammenhang mit dem deutschen Kolonialismus. Kulturgüter, die in kolonialem Kontext erworben wurden und deren Aneignung in rechtlich oder ethisch nicht vertretbarer Weise erfolgt ist, sollen zurückgegeben werden, wenn Herkunftsstaat und Herkunftsgesellschaft dies wünschen. Sie bekräftigen ferner die unbedingte Bereitschaft, menschliche Überreste aus kolonialen Kontexten zu repatriieren.
Die Leitlinien wurden von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet. Museumsleitungen, internationale Expertinnen und Experten sowie Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft wurden dabei eingebunden. Sie bauen auf den 2019 verabschiedeten „Ersten Eckpunkte zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ auf.