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| Aktuelles: Kulturfonds: Förderung für Maßnahmen zum Einbruchsschutz bei nichtstaatlichen Museen bis 2027 verlängert

Vor dem Hintergrund des Diebstahls des Goldschatzes aus dem Kelten Römer Museum Manching stellt sich die Frage, wie Kulturgüter in Bayern effektiv geschützt werden können. Für investive Maßnahmen zum Einbruchschutz bei (bereits bestehenden) nichtstaatlichen bayerischen Museen ist seit dem Jahr 2023 ganzjährig eine Antragstellung für den Kulturfonds Bayern zugelassen. Das Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat nun entschieden, dass diese besondere Fördermaßnahme für den Zeitraum des Doppelhaushaltes 2026/27 weiterhin fortgeführt werden soll.

Damit gelten auch für die Jahre 2026 und 2027 folgende Kriterien für die Förderung:

  • Besondere Förderung für investive Maßnahmen zum Einbruchschutz bei nichtstaatlichen Museen, wie die Installation von Haustechnik sowie baugebundene Sicherungseinrichtungen am Museumsgebäude, sofern
  • das Vorhaben bei Antragstellung noch nicht begonnen worden ist,
  • dem Museum überregionale Bedeutung zukommt,
  • die zuwendungsfähigen Ausgaben für das Vorhaben 10.000 € übersteigen und
  • die geplanten Maßnahmen zum Schutz der Museumsgebäude und/oder Ausstellungsobjekte erforderlich und angemessen sind (hierzu Abstimmung mit den zuständigen Sicherheitsbehörden).
  • Das Fördergebiet erstreckt sich auf ganz Bayern und steht ausnahmsweise auch für Vorhaben in München und Nürnberg offen.
  • Es wird ein Fördersatz von bis zu maximal 50 % der zuwendungsfähigen Kosten gewährt.

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