Damit gelten auch für die Jahre 2026 und 2027 folgende Kriterien für die Förderung:
- Besondere Förderung für investive Maßnahmen zum Einbruchschutz bei nichtstaatlichen Museen, wie die Installation von Haustechnik sowie baugebundene Sicherungseinrichtungen am Museumsgebäude, sofern
- das Vorhaben bei Antragstellung noch nicht begonnen worden ist,
- dem Museum überregionale Bedeutung zukommt,
- die zuwendungsfähigen Ausgaben für das Vorhaben 10.000 € übersteigen und
- die geplanten Maßnahmen zum Schutz der Museumsgebäude und/oder Ausstellungsobjekte erforderlich und angemessen sind (hierzu Abstimmung mit den zuständigen Sicherheitsbehörden).
- Das Fördergebiet erstreckt sich auf ganz Bayern und steht ausnahmsweise auch für Vorhaben in München und Nürnberg offen.
- Es wird ein Fördersatz von bis zu maximal 50 % der zuwendungsfähigen Kosten gewährt.