Mit dem Programm werden Museen in ländlichen Räumen in ihrem Betrieb und ihrer Weiterentwicklung gestärkt und so der Erhalt des immateriellen und materiellen Kulturerbes als wesentlicher Teil der kulturellen Identität in ländlichen Räumen unterstützt. Damit leistet das Programm einen Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und zur Sicherung der kulturellen Teilhabe als Teil der regionalen Daseinsvorsorge.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (z. B. Kommunen, GmbH, Vereine, Körperschaften und Stiftungen). In Abgrenzung hierzu sind natürliche Personen und Personengesellschaften (GbR) beispielsweise nicht antragsberechtigt.
Förderungen für öffentliche als auch privat getragene Museen, landwirtschaftliche Museen, Freilichtmuseen, archäologische Stätten und öffentlich zugängliche Bau- und Bodendenkmäler können in Städten und Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern beantragt werden.
Die Förderung erfolgt für das Jahr 2024. Die Maßnahme kann mit Zustellung des Weiterleitungsvertrages beginnen und muss spätestens am 31.08.2024 beendet sein.
Es besteht keine Antragsfrist. Die Anträge werden laufend entgegengenommen und in der Reihenfolge ihres Eingangs nach dem sogenannten Windhundprinzip bearbeitet.
Informationen zum Förderprogramm (externer Link, öffnet neues Fenster)