Antragsberechtigt sind Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen. Juristische Personen privaten Rechts müssen gemeinnützig sein. Körperschaften öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt, sofern sie keine Gebietskörperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind.
: Mikroförderprogramm „Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.“
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) fördert mit ihrem Mikroförderprogramm zivilgesellschaftliche Projekte in ländlichen und strukturschwachen Regionen – etwa zur Qualifizierung, Sichtbarmachung oder Motivation von Ehrenamtlichen. Auch für Initiativen im Bildungs- und Kulturbereich, wie ehrenamtlich getragene Bibliotheken oder deren Fördervereine, kann die Ausschreibung relevant sein. Anträge für das Jahr 2025 sind fortlaufend möglich.