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| Aktuelles: Kulturfonds Energie des Bundes und Bayernbonus

Der Bund und der Freistaat Bayern haben zwei sich ergänzende Förderprogramme auf den Weg gebracht, um Kultureinrichtungen angesichts der gestiegenen Energiekosten zu unterstützen. Beide Programme bauen auf den bewährten Strukturen des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen auf und können ab sofort gemeinsam beantragt werden.

Kulturfonds Energie des Bundes

Der Kulturfonds Energie des Bundes berücksichtigt die Kosten für Gas, Fernwärme und Strom und fördert den Mehrbedarf an Energiekosten. Bei öffentlichen Kultureinrichtungen und Einrichtungen der kulturellen Bildung werden bis zu 50 Prozent der Mehrkosten gefördert, bei privatwirtschaftlichen bis zu 80 Prozent. Antragsberechtigt sind sowohl öffentliche als auch privatrechtliche Einrichtungen: Kultureinrichtungen mit einem regelmäßigen Kulturprogramm, Kulturveranstalter sowie Einrichtungen der kulturellen Bildung.

  • Berücksichtigt die Kosten für Gas, Fernwärme und Strom und fördert den Mehrbedarf an Energiekosten
  • Für Kultureinrichtungen und Kulturveranstalter
  • Laufzeit: Rückwirkend ab 1. Januar 2023, maximal bis 30. April 2024

Bayernbonus

In Ergänzung zur Förderung des Bundes hat das Land Bayern Härtefallfonds-Hilfen für Kunst- und Kultureinrichtungen auf den Weg gebracht. Die Härtefallfonds-Hilfen stocken als sogenannter Bayernbonus den Kulturfonds Energie des Bundes auf.

  • Stockt den Förderstatz des Kulturfonds Energie auf, d.h. nur in Kombination zu beantragen
  • Für Kultureinrichtungen mit Sitz in Bayern, z.B. Museen und Gedenkstätten, Kunst- und Kulturzentren, Archive, öffentliche Bibliotheken
  • Laufzeit: Zunächst bis 31. Dezember 2023
  • Zentrale Antragstellung über die bundesweite Antragsplattform, ein Antrag für beide Förderungen ist ausreichend

Antragstellung

Die Antragstellung ist nach Quartalen in Tranchen unterteilt. Anträge für die zweite Tranche (1. April bis 30. Juni 2023) müssen spätestens am 30. September 2023 eingereicht werden. Die Antragstellung ist ab sofort über die bundesweite Antragsplattform möglich.