Direkt zum Inhalt



| Aktuelles: AI Act: Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte

Seit dem 2. August 2026 gelten neue Transparenzpflichten beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Diese sollen Nutzende u.a. dabei unterstützen, KI-Inhalte zuverlässig zu erkennen.

Für Museen sind insbesondere folgende Anwendungsbereiche relevant:

  • KI-generierte Deepfakes (Bild, Video, Audio) müssen künftig klar gekennzeichnet werden. Dazu zählen Inhalte, die bestehenden Personen, Objekte, Orte, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln oder authentisch als solche erscheinen. Beispiel: Foto eines Innenraumes mit KI-generierter Möblierung. Einfache Bildbearbeitung, wie z.B. die Entfernung von Rauschen, sowie offensichtlich fantastische Darstellungen sind nicht kennzeichnungspflichtig.
  • KI-generierte oder manipulierte Texte, die zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden, müssen ebenfalls unter bestimmten Bedingungen gekennzeichnet werden. Eine Ausnahme gilt für KI-generierte Inhalte, die einer redaktionellen Kontrolle unterzogen werden und die eine redaktionell verantwortliche Person benennen. KI-Bearbeitungen, die einen menschlich verfassten Text nur geringfügig ändern (z.B. Rechtschreibprüfung), gehören nicht dazu. 
  • Nutzende, von Chatbots oder virtuellen Assistenzen müssen zu Beginn der Interaktion darüber informiert werden, dass sie mit einer KI kommunizieren.

Im Praxisleitfaden zu Artikel 50 gibt die EU-Kommission Empfehlungen zur Prüfung, inwiefern der KI-Einsatz der eigenen Institution von den Transparenzpflichten betroffen ist.

Weiterführende Links