Antragsberechtigt sind öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG, die ebenfalls gemeinnützig sind, sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung. Ziel des Aktionsfonds ist es, insbesondere kleinere Kultureinrichtungen bei der Implementierung eines nachhaltigen Risiko- und Gefahrenmanagements zu unterstützen.
: Aktionsfonds der Notfallallianz Kultur unterstützt Kulturinstitutionen
Ab sofort können sich Kultureinrichtungen um Mittel zur Notfallhilfe und -prävention aus dem Aktionsfonds der Notfallallianz Kultur bewerben.