Gefördert werden können kulturbezogene Investitionen wie Bau-, Sanierungs- und Ausstattungsmaßnahmen an national bedeutsamen und das nationale Kulturerbe prägenden Kultureinrichtungen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige sowie staatliche und kommunale Einrichtungen. Besonders wünschenswert sind Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Bilanz und energetische Sanierungen.
Der Antrag für eine Förderung im Jahr 2026 ist bis spätestens 30.09.2025 beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst einzureichen. Auch mehrjährige Fördermaßnahmen (bis zu vier Jahre) sind grundsätzlich möglich.
Weitere Informationen und Antragsformular (externer Link, öffnet neues Fenster)