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| Aktuelles: Verwendungsbestätigung

Der Nachweis der Verwendung ist in Form einer Verwendungsbestätigung bei der Landesstelle vorzulegen.

Der Nachweis der Verwendung ist in Form einer Verwendungsbestätigung (externer Link, öffnet neues Fenster) bei der Landesstelle vorzulegen (Zuschusshöhe > 100.000 € bei Kommunen bzw. > 10.000€ bei anderen). In Fällen des Art. 44a der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) (externer Link, öffnet neues Fenster) mit Bewilligung ab 1.7.2025 muss ein Nachweis über die Verwendung nur nach entsprechender Aufforderung durch die Landesstelle vorgelegt werden.