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| Aktuelles: Empfehlungen angesichts des Leuchtstoffröhren- und Halogen-Verbots

Seit kurzem gilt ein EU-weites Verkaufs- und Handelsverbot für Leuchtstoffröhren sowie für Halogenlampen. Im Folgenden finden Sie Empfehlungen zum Austausch in unterschiedlichen Einsatzbereichen im Museum.

Seit dem 25.08.2023 gilt ein EU-weites Verkaufs- und Handelsverbot für Leuchtstoffröhren (T5 und T8) und Kompaktleuchtstoffröhren mit Quecksilbergehalt. Seit dem 01.09.23 dürfen auch Halogenlampen nicht mehr „neu in den Handel gebracht werden.“ Das heißt, die gute alte ‚Röhre‘, die Energiespar- und die Halogenlampe werden demnächst nicht mehr zu bekommen sein. 

Leuchtstoffröhren, Kompaktleuchtstoffröhren und Halogenlamen kommen in Museen in unterschiedlichen Bereichen zum Einsatz:

  1. Leuchtmittel in Kunstwerken
  2. Beleuchtung in der Ausstellung (sowohl Allgemeinlicht als auch Beleuchtung von Objekten)
  3. Vitrinenbeleuchtung

Grundsätzlich ist die Vermeidung der Schadstoffe in Lampen zu begrüßen, außerdem lässt sich mit LED-Retrofitlampen Energie sparen. Das Licht aus LEDs enthält gegenüber den verbotenen Lampen keine schädliche UV- und IR-Strahlung und erzeugt deshalb deutlich weniger Schäden. LEDs erzeugen zudem etwas weniger Abwärme, vor allem während Wärmeperioden ein positiver Effekt. In Vitrinen führt weniger Abwärme zu weniger Schwankungen der Luftfeuchte.  Die Beleuchtungskörper können unter Umständen sogar dimmbar gemacht werden, was neue Möglichkeiten der Beleuchtungsgestaltung zulässt und ‚Überstrahlung‘ reduzieren kann.

Empfehlungen:

  • Für Leuchtmittel in Kunstwerken sollten die vorhandenen Leuchtmittel überprüft und ggf. versucht werden, gleiche Produkte noch aus Restbeständen zu beschaffen. Vor allem bei einem Ersatz der Leuchtstoffröhren durch andere (verbotene) Röhren und vor allem bei Ersatz durch LED (‚Retrofit‘) sollte das Spektrum der Lampen verglichen werden: die Farbigkeit bzw. die Farbwiedergabe kann deutlich abweichen. Dies müsste durch Bemusterung oder, um es genauer zu machen, mittels einer Messung des Lampenspektrums erfolgen. Die Angaben der Lichtfarbe in Kelvin (z.B. „2700K = Warmweiß“) reicht nicht dazu aus, Abweichungen in der Farbwiedergabe zu vermeiden. Im Zweifel müssen vielleicht sogar die Künstlerinnen und Künstler gefragt werden, ob und wie diese einen Wechsel der Lampen erlauben.
  • Für die Beleuchtung von Objekten gilt weitgehend das oben gesagte. Die Künstlerinnen und Künstler müssen hier, je nach Politik des Hauses, nicht unbedingt eingebunden werden. Ein Wechsel zu LED kann viele Vorteile haben, vor allem in Vitrinen. Die Bevorratung mit ‚alten Röhren‘ und Halogen macht nur in sehr wenigen Situationen Sinn.
  • Für die Auswahl des Ersatzes gelten die gleichen Regeln wie bisher: Die Lampen sollten von Qualitätsherstellenden kommen, um eine Wiederbeschaffbarkeit und eine gleichbleibende Qualität sicherstellen zu können. Das herstellende Unternehmen sollte auf jeden Fall in der Lage sein, ein Messspektrum des jeweiligen Fabrikats zur Verfügung zu stellen. Das Rathgen Forschungslabor stellt eine Liste mit getesteten Leuchtmitteln aller Kategorien zum Download bereit.

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