Finanzielle Förderung von Museumsprojekten
Die Landesstelle verwaltet und vergibt die Fördermittel des Freistaats Bayern für Projekte nichtstaatlicher Museen. Bei Förderanträgen an den Kulturfonds Bayern, an die Bayerische Landesstiftung oder für EU-Förderprogramme wird die Landesstelle als Fachgutachterin tätig.
Hinweis zur Postadresse
Bitte senden Sie alle Anträge zum Zuwendungsverfahren für die gesamte Landesstelle ausschließlich an das Sekretariat in Weißenburg:
Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern
Obere Stadtmühlgasse 1
91781 Weißenburg
landesstelle(at)blfd.bayern.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)
Förderung durch die Landesstelle
Im Haushalt des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst werden zur Unterstützung der nichtstaatlichen Museen in Bayern zur Sicherung und Bewahrung des kulturellen Erbes Mittel bereitgestellt. Mit diesen Mitteln kann die Landesstelle dauerhafte Investitionen in allen Bereichen der Museumsarbeit finanziell unterstützen, beispielsweise:
- Konzeption, Gestaltung und Einrichtung von neuen Dauerausstellungen
- Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung der Sammlungsbestände
- Konzeption von museumspädagogischen Angeboten
- Inklusive Vermittlungsansätze in Ausstellungen und Führungen
Dem Charakter als Projektförderung entsprechend, können keine Maßnahmen bezuschusst werden, die dem laufenden Betrieb zuzurechnen sind. Es gelten die aktuellen Förderrichtlinien.
Eine Zuschussvergabe ist nur nach Beratung und Rücksprache mit den zuständigen Referentinnen und Referenten der Landesstelle möglich.
Hinweise zu Fristen und Formularen
Fristen
- Zuwendungsanträge sind bis zum 30. Juni des laufenden Jahres einzureichen
- Auszahlungsanträge sind bis spätestens 31. Oktober des jeweiligen Haushaltsjahres einzureichen
- Verwendungsnachweise sind im Folgejahr bis zum 30. April, bei kommunalen Antragstellern bis zum 31. Oktober einzureichen
Formulare zum Herunterladen
- Förderrichtlinien (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
- Zuwendungsantrag (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
- Auszahlungsantrag (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
- Verwendungsnachweis (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
- ANBest-K (Allg. Nebenbestimmungen kommunale Körperschaften 2023) (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
- ANBest-P (Allg. Nebenbestimmungen 2023) (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
Gutachterliche Tätigkeit und Stellungnahmen für Zuwendungen Dritter
Gutachterliche Tätigkeit und Stellungnahmen für Zuwendungen Dritter Die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern fördert die hiesige Museumslandschaft jedoch nicht nur durch eigene Fördermittel und Beratungen, sondern auch auf dem Wege der gutachterlichen Tätigkeit für weitere – nationale wie internationale – Fördermittelgeber. Dazu zählen:
- Bayerische Landesstiftung
- Kulturfonds Bayern
- Bayerische Sparkassenstiftung
- Kulturstiftung des Bezirkes Unterfranken
- INTERREG-Programme des europäischen Strukturfonds EFRE
- LEADER (Liaison entre actions de développement de l’économie rurale)