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Finanzielle Förderung von Museumsprojekten

Die Landesstelle verwaltet und vergibt die Fördermittel des Freistaats Bayern für Projekte nichtstaatlicher Museen. Bei Förderanträgen an den Kulturfonds Bayern, an die Bayerische Landesstiftung oder für EU-Förderprogramme wird die Landesstelle als Fachgutachterin tätig.

Aktuelles zum Thema Förderung

weitere Meldungen

Förderung durch die Landesstelle

Im Haushalt des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst werden zur Unterstützung der nichtstaatlichen Museen in Bayern zur Sicherung und Bewahrung des kulturellen Erbes Mittel bereitgestellt. Mit diesen Mitteln kann die Landesstelle dauerhafte Investitionen in allen Bereichen der Museumsarbeit finanziell unterstützen, beispielsweise:

  • Konzeption, Gestaltung und Einrichtung von neuen Dauerausstellungen
  • Vorhaben zur Pflege und Erhaltung der Sammlungsbestände
  • Konzeption von museumspädagogischen Angeboten
  • Inklusive Vermittlungsansätze in Ausstellungen und Führungen

Dem Charakter als Projektförderung entsprechend, können keine Vorhaben bezuschusst werden, die dem laufenden Betrieb zuzurechnen sind. Es gelten die aktuellen Förderrichtlinien.

Eine Zuschussvergabe ist nur nach Beratung und Rücksprache mit den zuständigen Referentinnen und Referenten der Landesstelle möglich. 

Hinweis zur Postadresse

Bitte senden Sie alle Anträge zum Zuwendungsverfahren für die gesamte Landesstelle ausschließlich an das Sekretariat in Weißenburg:

Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern
Obere Stadtmühlgasse 1
91781 Weißenburg
landesstelle​(at)​blfd.bayern.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)

Prüfsteine für die Planung und Förderung von Museumsprojekten

Die im Folgenden aufgeführten Punkte und Fragen sollen Museen und ihren Trägern die Planung von Museumsprojekten erleichtern.

Neue Förderrichtlinien und Förderformulare 2025

Seit dem 1. Januar 2025 gelten für die Landesstelle neue Richtlinien für die Förderung von Museumsprojekten. Die Zuwendungsformulare wurden entsprechend angepasst und stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Bitte die Formulare zunächst herunterladen und dann erst ausfüllen, nicht direkt im Browser eintragen.

- Zuwendungsantrag und Vorzeitiger Vorhabenbeginn (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
- Auszahlungsantrag (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
- Verwendungsnachweis (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Hinweise zu Fristen und Formularen

Fristen für Vorhaben ab 2025

  • Zuwendungsanträge (ZA) sind bis zum 30. Juni des laufenden Jahres einzureichen
  • Auszahlungsanträge (AA) sind bis spätestens 31. Oktober des jeweiligen Haushaltsjahres einzureichen
  • Verwendungsnachweise (VN) sind im Folgejahr bis zum 30. Juni, bei kommunalen Antragstellern bis zum 31. Dezember einzureichen

Fristen für Vorhaben bis 2024

  • Verwendungsnachweise (VN) sind bis zum 30. April 2025, bei kommunalen Antragstellern bis zum 31. Oktober 2025 einzureichen

Gutachterliche Tätigkeit und Stellungnahmen für Zuwendungen Dritter

Die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern fördert die hiesige Museumslandschaft nicht nur durch eigene Fördermittel und Beratungen, sondern auch auf dem Wege der gutachterlichen Tätigkeit für weitere – nationale wie internationale – Fördermittelgeber.

Dazu zählen:

Museumspreise

Die alle zwei Jahre ausgelobten Museumspreise stellen eine bedeutende Förderung der Kulturarbeit nichtstaatlicher Museen in Bayern dar. Dabei werden innovative Neueinrichtungen und Neugestaltungen, insbesondere mit Blick auf Energie und Klima, sowie vorbildliche Beispiele in der Konservierung, Restaurierung, Forschung und Vermittlung gewürdigt und unterstützt: