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Finanzielle Förderung von Museumsprojekten

Die Landesstelle verwaltet und vergibt die Fördermittel des Freistaats Bayern für Projekte nichtstaatlicher Museen. Bei Förderanträgen an den Kulturfonds Bayern, an die Bayerische Landesstiftung oder für EU-Förderprogramme wird die Landesstelle als Fachgutachterin tätig.

Aktuelles zum Thema Förderung

weitere Meldungen

Förderung durch die Landesstelle

Im Haushalt des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst werden zur Unterstützung der nichtstaatlichen Museen in Bayern zur Sicherung und Bewahrung des kulturellen Erbes Mittel bereitgestellt. Mit diesen Mitteln kann die Landesstelle dauerhafte Investitionen in allen Bereichen der Museumsarbeit finanziell unterstützen, beispielsweise:

  • Konzeption, Gestaltung und Einrichtung von neuen Dauerausstellungen
  • Vorhaben zur Pflege und Erhaltung der Sammlungsbestände
  • Konzeption von museumspädagogischen Angeboten
  • Inklusive Vermittlungsansätze in Ausstellungen und Führungen

Dem Charakter als Projektförderung entsprechend, können keine Vorhaben bezuschusst werden, die dem laufenden Betrieb zuzurechnen sind. Es gelten die aktuellen Förderrichtlinien.

Eine Zuschussvergabe ist nur nach Beratung und Rücksprache mit den zuständigen Referentinnen und Referenten der Landesstelle möglich. 

Hinweis zur Postadresse

Bitte senden Sie alle Anträge zum Zuwendungsverfahren für die gesamte Landesstelle ausschließlich an das Sekretariat in Weißenburg:

Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern
Obere Stadtmühlgasse 1
91781 Weißenburg
landesstelle​(at)​blfd.bayern.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)

Prüfsteine für die Planung und Förderung von Museumsprojekten

Die im Folgenden aufgeführten Punkte und Fragen sollen Museen und ihren Trägern die Planung von Museumsprojekten erleichtern.

Neue Förderrichtlinien 2025

Seit dem 1. Januar 2025 gelten für die Landesstelle neue Richtlinien für die Förderung von Museumsprojekten. Derzeit werden alle Zuwendungsformulare angepasst. Bitte stellen Sie daher aktuell keine Förderanträge. Wir informieren Sie rechtzeitig, wenn dies wieder möglich ist und stehen gerne für Auskünfte zur Verfügung.

Hinweise zu Fristen und Formularen

Fristen

  • Zuwendungsanträge (ZA) sind bis zum 30. Juni des laufenden Jahres einzureichen
  • Auszahlungsanträge (AA) sind bis spätestens 31. Oktober des jeweiligen Haushaltsjahres einzureichen
  • Verwendungsnachweise (VN) sind im Folgejahr bis zum 30. Juni, bei kommunalen Antragstellern bis zum 31. Dezember einzureichen

Gutachterliche Tätigkeit und Stellungnahmen für Zuwendungen Dritter

Die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern fördert die hiesige Museumslandschaft nicht nur durch eigene Fördermittel und Beratungen, sondern auch auf dem Wege der gutachterlichen Tätigkeit für weitere – nationale wie internationale – Fördermittelgeber.

Dazu zählen: