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Museale Sicherheit und Notfallprävention

Der Freistaat Bayern hat im Jahr 2023 eine Koordinierungsstelle für Museale Sicherheit und Notfallprävention an der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern geschaffen. Diese hat die zentrale Aufgabe, Einrichtungen und Museen hinsichtlich Sicherheit und Notfallprävention sowie Fördermöglichkeiten zu begleiten und ihnen beratend zur Seite zu stehen. 

Dabei unterstützt sie nichtstaatliche Museen sowie staatliche Zweigmuseen in Bayern bei der Zusammenarbeit mit örtlichen Sicherheitsbehörden, bei der Implementierung eines Notfallmanagements sowie der Notfallprävention.

Beratung zu musealer Sicherheit durch die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern

Beratung durch die Landesstelle

Wie kann ich mein Museum vor Gefahren wie Naturkatastrophen, Vandalismus, Einbruch u. a. präventiv schützen? Wo finde ich im Notfall Unterstützung? Was ist zu tun, um wichtige Exponate in Sicherheit zu bringen? 

Um Kulturgut zu bewahren, sind technische und bauliche Sicherheitsmaßnahmen essenziell. Genauso entscheidend sind organisatorische und personelle Maßnahmen, die bei einem Notfall sofortige Handlungsfähigkeit gewährleisten. 

Schutz braucht Vorbereitung und Planung. Ein erster Schritt wäre zum Beispiel eine Ist-Aufnahme der möglichen Gefahren an Ihrem Standort. Aber wie damit beginnen? In den Fortbildungen der Landesstelle finden Sie dafür die richtigen Angebote. Wir unterstützen Sie gern bei der Bewahrung unseres kulturellen Erbes.

Wir sind für Sie da bei:

  • Begleitung und Beratung zu sicherheitsrelevanten Themen während einer Neukonzeption der Ausstellung oder bei der Planung von Neubauten und Sanierungen.
  • Beratung rund um das Thema bauliche, technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen in Ihrem Museum 
  • Ermittlung des Ist-Zustandes in Ihrer Einrichtung im Hinblick auf die Sicherheit von Sammlung, Besuchenden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  • Beratung und Unterstützung zur Notfallprävention in Ihrem Museum und Erstellung von Notfallplänen 
  • Fragen rund um das Thema Notfallverbund und den Notfallverbund Bayern 
  • Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bezug auf museale Sicherheit und Notfallprävention

Sonderprogramm Museumssicherheit des Kulturfonds

Der Freistaat Bayern stellt aus den Mitteln des Kulturfonds Gelder für investive Vorhaben im Bereich Einbruchschutz für die nichtstaatlichen bayerischen Museen bereit. Beantragt werden können beispielsweise Förderungen für Installationen von baugebundene Sicherungseinrichtungen am Museumsgebäude. Das Fördergebiet erstreckt sich auf ganz Bayern; eine Ausnahme zum geltenden Förderverbot für Vorhaben in München und Nürnberg wird ausnahmsweise zugelassen. Für investive Vorhaben zum Einbruchschutz bei nichtstaatlichen bayerischen Museen wird ein Fördersatz von bis zu maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

Anträge für Sicherungsvorhaben am Museumsgebäude können das ganze Jahr über bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden.

Das Fördergebiet erstreckt sich auf ganz Bayern; das Förderverbot für Vorhaben in München und Nürnberg wird aufgehoben.

Wir bitten Sie, von der Zusendung sensibler Unterlagen, wie beispielsweise sicherheitsrelevanter Konzepte, abzusehen.

Informationen zum Sonderprogramm (externer Link, öffnet neues Fenster)

Museale Sicherheit

Was ist ein Schutzkonzept und was hat es mit einem Museum zu tun?

Ein Schutzkonzept (externer Link, öffnet neues Fenster) ist ein strukturierter Plan. Im Kontext eines Museums dient es dazu, Gebäude, Besucher und vor allem die Kulturgüter vor Gefahren wie Diebstahl, Vandalismus, Brand oder Naturereignissen zu bewahren.

Der Gefährdungsgrad ist nicht bei jedem Museum gleich, sondern hängt von vielen Faktoren ab, z. B.:

  • geografische Lage (Innenstadt, ländlich, Hochwassergebiet),
  • Art und Wert der Ausstellung,
  • Größe der Einrichtung,
  • Bauweise (z. B. denkmalgeschütztes Gebäude),
  • Umfeld und Nachbarschaft,
  • gesellschaftliche oder politisch-religiöse Bedeutung.

Man unterscheidet in einem Schutzkonzept zwei Sicherheitsbereiche:

  • Safety: Schutz vor unbeabsichtigten Schäden, etwa durch technische Defekte, Brände oder menschliche Fehler.
  • Security: Schutz vor absichtlichen Angriffen, wie Einbruch, Diebstahl oder Sabotage.

Am Ende geht es darum, die Relevanz möglicher Gefahren und Schadensfälle (Risikoanalyse) zu prüfen und daraus eine Strategie zu entwickeln, die diese Schäden und Gefahren minimieren sollen (Schutzkonzept). Mit diesem Vorgehen soll ein möglichst hohes Schutzniveau erreicht werden, immer mit dem Ziel, Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten.

Rolle der Museumsleitung

Die Leitung eines Museums sollte jederzeit über den Zustand Ihres Hauses und der Exponate informiert sein. Bei Störungen oder Ausfällen im Museumsbetrieb muss sichergestellt werden, dass diese vorübergehend durch andere Maßnahmen kompensiert werden können, bis ein Adäquater Zustand hergestellt und funktionsfähig ist.

Erstellung eines Schutzkonzeptes

Ein Schutzkonzept baut auf mehreren zentralen Elementen auf, die in einem klaren Ablauf miteinander verbunden sind:

  • Prüfung des aktuellen Zustands von Gebäude, Sammlung und Technik
  • Aufdecken von Schwächen in der Infrastruktur und Organisation

1. Bestandsaufnahme

  • Ziel ist es, einen Überblick über die zu schützenden Werte und Objekte zu erhalten.
  • Dazu gehört auch die Inventarisierung der Exponate – diese kann aber schrittweise erfolgen und ist kein Hindernis für den Beginn eines Schutzkonzeptes. Wichtig ist zunächst, die wesentlichen schützenswerten Exponate zu erfassen.

2. Risikoanalyse(vgl. VdS 3511, Kapitel 5.5 - Risikobewertung (externer Link, öffnet neues Fenster))

  • Schutzziele festlegen Ein Schutzziel ist ein bestimmtes Niveau welches es zu erhalten gilt oder erreicht werden soll, z. B.:
    • Schutz der Exponate
    • Sicherstellung des reibungslosen Museumsbetriebs
    • Schutz von Mitarbeitenden und Besuchern
    • Schutz der Gebäudestruktur
  • IST- und Schwachstellenanalyse (vgl. VdS 3511, Kapitel 6.1 – Bereiche):
    • Prüfung des aktuellen Zustands von Gebäude, Sammlung und Technik
    • Aufdecken von Schwächen in der Infrastruktur und Organisation
  • Risikobewertung / Restrisiko:
    • Identifizierung potenzieller Gefahrenquellen 
    • Bewertung nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensschwere
    • Ableitung von Prioritäten für Maßnahmen
    • Festlegung der Risikotragfähigkeit und bewusste Genehmigung eines Restrisikos

3. Schutzmaßnahmen definieren und umsetzen

  • Ableitung konkreter Maßnahmen aus der Risikoanalyse, z. B.:
    • Überwachungs- und Alarmsysteme
    • bauliche Sicherungen
    • Evakuierungs- und Notfallpläne
    • Kulturgutschutzpläne
    • Einsatz von externen Sicherheitspersonal

4. Schulung und Sensibilisierung

  • Regelmäßige Schulungen für Mitarbeitende zu Notfallmaßnahmen, Sicherheitsregeln und Verhaltensweisen
  • Sensibilisierung auch für Besucher und Fremdfirmen, z. B. durch Hinweise und klare Regeln (Hausordnung)

5. Effektivitätsprüfung und Optimierung

  • Vor einem Notfall: Kontrolle, ob Maßnahmen sinnvoll, praktisch umsetzbar und eingehalten werden
  • Nach einem Notfall: Analyse, was funktioniert hat und was verbessert werden muss
  • Bei negativen Ergebnissen: Anpassung und Optimierung der Maßnahmen

Wichtig, doch nicht jedem bewusst:

Jeder Mensch, der sich in einem Museum aufhält, ist Teil des Schutzkonzeptes. Mitarbeitende, Besucher und auch die Verantwortlichen tragen durch umsichtiges Verhalten, Aufmerksamkeit und Einhaltung der Regeln dazu bei, die Kulturgüter zu schützen. Daher ist ein gut durchdachtes und kommuniziertes Konzept essenziell, um die Kulturgüter dauerhaft zu bewahren (externer Link, öffnet neues Fenster) und die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten. 

Säulen des Schutzkonzeptes

Die bestmögliche Wirksamkeit eines Schutzkonzeptes ergibt sich nicht durch Einzelmaßnahmen, sondern nur durch das Zusammenwirken von drei Bereichen:

  • Technische Maßnahmen
  • Bauliche Maßnahmen
  • Organisatorische Maßnahmen
  • Personelle Maßnahmen

Dieses Zusammenspiel wird als TOP-Prinzip bezeichnet und bietet eine klare Struktur für die Planung und Umsetzung von Einbruchschutzmaßnahmen.

Beispiel anhand einer Einbruchmeldeanlage:

  • Technische Maßnahme: Die Einbruchmeldeanlage, die Gefahren zuverlässig erkennt.
  • Bauliche Maßnahme: Einbruchhemmende Türen und Fenster, die mit verschiedenen Komponenten elektronisch überwacht werden.
  • Organisatorische / Personelle Maßnahme: Der Alarm wird an eine ständig besetzte Stelle weitergeleitet (z. B. Polizei oder Notruf-Service-Leitstelle eines Sicherheitsdienstes) und von den Fachkräften ausgewertet. Es sollten dabei sofort Interventionskräfte informiert werden um gezielte Gegenmaßnahmen zur Schadensbegrenzung einzuleiten.

Wichtig:

Nur, wenn alle Komponenten ineinandergreifen, entsteht ein wirksamer Einbruchschutz. Eine Einbruchmeldeanlage alleine ist wirkungslos, wenn sie nicht mit baulichen Schutzmaßnahmen und einem funktionierenden Alarmmanagement kombiniert wird. Dies ergibt rein logisch betrachtet auch aus dem sogenannten Widerstandszeitwert.

Widerstandszeitwert

Der Widerstandszeitwert beschreibt die Zeitspanne, die es brauch um in einem Gefahrenfall die Exponate zu zerstören (Hochwasser, Brand, Starkregen) oder unbefugt zu entwenden (Einbruch, Diebstahl)

Im Falle eines Einbruchs, ist es die wertvolle Zeit gemeint die ein oder mehrere Täter benötigen würen, um alle vorhandenen Schutzmaßnahmen zu überwinden und das zu schützendes Exponat tatsächlich zu erreichen.

  • Ermittlung: Der Widerstandszeitwert wird in der Regel durch praktische Versuche festgestellt. Einbruchhemmende Bauteile haben unterschiedliche Zeitwerte in deren Beständigkeit, gegenüber bestimmten Werkzeugen.
  • Kombination von Schutzmaßnahmen: Sind mehrere Schutzeinrichtungen hintereinander angeordnet (z. B. Türen, Fenster, Gitter, Alarmanlagen), werden die jeweiligen Widerstandszeiten addiert.
  • Zielvorgabe: Der Widerstandszeitwert muss immer größer sein als die Zeit, die Interventionskräfte (z. B. Alarmverfolger, Polizei oder Sicherheitsdienst) benötigen, um nach einer Alarmierung am Objekt einzutreffen.

Mit anderen Worten:

Umso ausgeprägter der Widerstandswert von Bauteilen ist in Kombination mit einer schnellen Detektion, Meldung und Intervention durch Ihre Technik und festgeschriebene Personelle Abläufe, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Unterstützung rechtzeitig eintrifft, bevor zum Beispiel ein Täter sein Ziel vollenden kann. 

Technische Maßnahmen im Museumsschutz

(vgl. VDS 3511 Kapitel 11) (externer Link, öffnet neues Fenster)

Technische Maßnahmen sind konkrete Sicherheitssysteme, die Museen und Kulturgüter vor Gefahren schützen sollen. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil eines Schutzkonzeptes, da sie helfen, Risiken zu reduzieren und im Ernstfall eine schnelle Reaktion zu ermöglichen. So leisten technische Maßnahmen einen entscheidenden Beitrag, um die Sicherheit von Kulturgütern und Besuchern dauerhaft zu gewährleisten. Ein alleiniger „isoliertere Einbau“ von technischen, Maßnahmen um dadurch Bauliche und Personelle Ressourcen einzusparen oder zu ersetzen ist nicht Sinnvoll und widerspricht dem ganzheitlichen Ansatz eines Schutzsystems.

Technische Maßnahmen sind u.a.:

  • Einbruchmeldeanlagen
  • Brandmeldeanlagen

Solche Systeme haben die Aufgabe, Gefahren für Menschen und Sachwerte möglichst frühzeitig automatisch zu erkennen, auszuwerten und direkt an zuständige Stellen wie eine Alarmzentrale, eine Serviceleitstelle oder die Polizei weiterzuleiten.

Voraussetzungen für wirksame technische Maßnahmen

  • Sinnvoller Einbau: Bereits bei Sanierungs- oder Umbauarbeiten sowie bei der Neugestaltung von Dauer- oder Sonderausstellungsräumen sollte die Integration von Meldern und Anlagen berücksichtigt werden.
  • Freihaltung der Melder: Technische Geräte dürfen nicht durch Möbel, Stellwände oder Ausstellungsstücke verdeckt werden, da dies ihre Funktion stark einschränken oder komplett verhindern kann – was die Wirksamkeit des gesamten Schutzkonzeptes untergräbt.
  • Regelmäßige Wartung: Nur durch kontinuierliche Pflege und Instandhaltung ist gewährleistet, dass die Anlagen zuverlässig funktionieren.

Beispiele für technische Maßnahmen sind:

  • Videoüberwachungssysteme: Kameras, die im besten Fall das Gebäude im Innenraum und die Außenhülle rund um die Uhr überwachen, um Einbrüche oder Vandalismus frühzeitig zu erkennen. Dabei ist es wichtig, dass das Bildmaterial auch rechtzeitig ausgewertet wird. Am besten durch eine ständig besetzte Stelle.
  • Gefahrenmeldeanlagen: sind Systeme, die einen unbefugten Zutritt (Einbruchmeldeanlage) oder anderen Gefahren (Wasserrohbrüche, Leckagen) detektieren und zuverlässig an eine ständig besetzte Stelle weitermelden. Für Einbruchmeldeanlagen ist eine Zwangsläufigkeit wichtig, damit wird sichergestellt, dass diese Anlage nur Scharfgeschaltet werden kann, wenn alle Anlagenteile voll funktionsfähig sind und beispielsweise Fenster / Türen Ver- und abgeschlossen sind. Ebenso kann ein gesicherter Bereich nur dann betreten werden, wenn dieser vor betreten Unscharf geschaltet wurde. So wie es im unbefugten Zutritt durch einen Einbruch der Fall wäre. Dabei können Tages- und Nachtsicherungskonzepte voneinander abweichen.
  • Brandschutztechnik: Brandmelde- oder Brandwarnanlagen, Rauchmelder, Feuerlöscher, automatische Löschanlagen (z.B. Sprinkleranlagen), die Brände frühzeitig erkennen und bekämpfen
  • Zutrittskontrollsysteme: Elektronische Schlösser, Zugangskarten oder biometrische Systeme, die den Zutritt nur autorisierten Personen erlauben.
  • Lichtsteuerung: mittels Bewegungsmelder und automatische Beleuchtung, die nur bei Bedarf aktiviert werden, um potentielle Täter abzuschrecken.
  • Wassermelder: ob als Leckage Melder für Rohrsysteme oder einfache Wassermelder um eindringendes Wasser rechtzeitig zu bemerken.

Wichtig aber gern vernachlässigt:

Alle technischen Lösungen sind eine gute und sinnvolle Unterstützung, jedoch erreichen sie ihre volle Sinnhaftigkeit erst wenn die Meldungen rechtzeitig bemerkt und verifiziert werden. Eine Ergänzung durch personelle und organisatorische Maßnahmen ist zwingend notwendig. 

Bauliche Maßnahmen im Museumsschutz

(vgl. VDS 3511 Kapitel 9) (externer Link, öffnet neues Fenster)

Bauliche Maßnahmen sind physische Veränderungen oder Schutzvorrichtungen am Gebäude, die zur Sicherheit des Museums und seiner Kulturgüter beitragen. Innerhalb der technischen Maßnahmen nehmen sie eine besondere Rolle ein, da sie in der Regel vorrangig umzusetzen sind: Sie bilden die Grundlage für die bauliche Sicherheit und können somit einen verlängerten Widerstandszeitwert bieten. 

Funktion und Bedeutung

  • Bauliche Maßnahmen schaffen eine Barriere zwischen der äußeren Umgebung und den zu schützenden Bereichen im Museum.
  • Ihre Beschaffenheit ist so zu wählen, dass sie einen möglichst hohen Widerstand gegen Angriffe bieten
  • Ziel ist es, potenzielle Täter entweder abzuschrecken, sodass sie ihr Vorhaben abbrechen, oder genügend Zeit zu gewinnen, bis eine Interventionskraft (z. B. Polizei oder Sicherheitsdienst) eingreifen kann.
    → Dies wird als Widerstandszeitwert bezeichnet.

Vorteile

  • Höchste Effektivität: Bauliche Maßnahmen bieten den direktesten Widerstand gegen Angriffe.
  • Nachhaltigkeit: Sie sind langfristig wirksam und im Gegensatz zu rein technischen Systemen weniger störanfällig.
  • Schutz bei Elementargefahren: Durch zunehmenden Naturgefahren (z. B. Starkregen, Sturm, Hochwasser) oder Brände, erhöhen bauliche Maßnahmen den Widerstandswert der Gebäudehülle erheblich.

Zusammenspiel mit technischen Maßnahmen

Erst in Kombination mit technischen Anlagen (z. B. Einbruchmeldeanlagen) entsteht ein umfassendes Schutzkonzept. Während technische Systeme Gefahren erkennen und melden, sollen bauliche Maßnahmen verhindern, dass Täter oder Gefahren überhaupt oder rechtzeitig zum Ziel gelangen.

Konkrete bauliche Maßnahmen sind zum Beispiel:

  • Mechanische Absperrungen und Zutrittskontrollen: juristische Grenzen aufzeigen und unbefugten Zutritt zu verhindern
  • Stabile Türen und Fenster, Fassadenbauteile: Besonders bei wertvollen Exponaten sorgen einbruchhemmende Türen, Sicherheitsschlösser und bruchsicheres Glas für zusätzlichen Schutz. Sie erschweren den Täter den Einbruch in ein Gebäude oder in eine Vitrine. 
  • Schutzräume, Tresore, Vitrinen: Für besonders wertvolle oder spezielle Objekte wie Waffen gibt es sichere Aufbewahrungsorte. (vgl. VDS 3511 Kapitel 10 – Vitrinen, Behältnisse)
  • Brandschutzwände: Feuerbeständige Wände, die im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch einschränken. 
  • Eingangs- und Fluchtwege: Gut gesicherte und gekennzeichnete Wege, die im Notfall schnell und sicher genutzt werden können. 

Organisatorische Maßnahmen im Museumsschutz

(vgl. VDS 3511 Kapitel 12 – Organisatorische Maßnahmen (externer Link, öffnet neues Fenster))

Organisatorische Maßnahmen sind nicht-technische Vorkehrungen innerhalb eines Sicherheitskonzepts. Sie sorgen dafür, dass Sicherheitsziele durch klare Regeln, Prozesse und Verantwortlichkeiten zuverlässig umgesetzt werden. Dies muss im Rahmen eines Schutzkonzeptes organisiert sein. 

Ihr Zweck: Sie ergänzen Ihre technischen und bauliche Maßnahmen und stellen sicher, dass im Ernstfall alle Beteiligten richtig und schnell handeln können.

Beispiele für organisatorische Maßnahmen:

  • Betriebs- und Nutzungsrichtlinien: Vorgaben für den Umgang mit Geräten, Software oder Datenträgern.
  • Arbeitsplatzrichtlinien: Regeln für den Umgang mit vertraulichen Unterlagen, eigene Hausordnung (für Besucher, Fremdfirmen, eigenes Team) Dienst- und Arbeitsanweisungen erstellen, Einweisungen für das Team organisieren.
  • Erstellen Notfall- und Eskalationspläne: Vorgehen bei Diebstahl, Stromausfall, Naturgefahren, Vandalismus oder medizinischen Notfällen.
  • Rollen und Kompetenzen organisieren: Klare Definition, wer im Ernstfall welche Aufgaben übernimmt.
  • Externe Dienstleistungen: als Beispiel die Einbindung von Wach- und oder Aufsichtspersonal um Sicherheit der Sammlung zu gewährleisten.
  • Erstellen von Notfall- und Evakuierungspläne: Festgelegen von Abläufen, Rollen und Kompetenzen wie im Falle eines Brandes, Einbruchs, Stromausfalls, Naturgefahren oder anderen Gefahrensituationen vorgegangen wird. Einweisungen für das Team sind zu organisieren.
  • Zutritts- und Besuchermanagement: Festlegung, wer das Museum betreten darf und wie dieser Zutritt kontrolliert wird.
  • Dokumentation und Kontrolle: Regelmäßige Überprüfung, ob Maßnahmen wirksam sind. 

Personelle Maßnahmen im Museumsschutz

Die organisatorischen Regelungen sind eng mit den personellen Maßnahmen verbunden. Diese betreffen den Einsatz, die Auswahl, die Schulung und das Verhalten von Personen, die mit Sicherheitsaufgaben / Sicherheitswissen betraut sind. Der Mensch ist ein entscheidender Faktor im Schutzkonzept. Mangelndes Wissen oder falsches Verhalten führt oft zu menschlichem Versagen. Deshalb ist die Einbindung des Personals zentral für ein ganzheitliches Schutzkonzept.

Beispiele für personelle Maßnahmen:

  • Schulungen und Unterweisungen: Regelmäßige Trainings zu Sicherheitsfragen, Brandschutz und Notfallmaßnahmen.
  • Verantwortlichkeiten: Klare Zuordnung, wer für Wartung, Überwachung und Kontrolle von Sicherheitsmaßnahmen zuständig ist.
  • Notfall- und Evakuierungspläne: Festgelegte Abläufe für Brand, Einbruch oder andere Gefahrensituationen sollten im Team besprochen und geübt werden.
  • Kommunikation: Eindeutige Informationswege, damit Mitarbeitende im Notfall schnell und koordiniert handeln können.

Weiterführende Links und Ressourcen

IT-Schutz für Museen

Warum IT-Schutz für Museen von zentraler Bedeutung ist

Museen sind von funktionierender Informationstechnik abhängig. Digitale Systeme durchdringen nahezu alle Arbeitsbereiche – von der Inventarisierung und Provenienzforschung über Ausstellungsplanung, Leihverkehr und Besuchermanagement bis hin zu Sicherheitstechnik und Gebäudesteuerung. Ein Ausfall oder eine Kompromittierung dieser Systeme kann erhebliche organisatorische, finanzielle und kulturelle Schäden verursachen.

Zudem verfügen Museen über besonders schützenswerte Daten: hochauflösende Objektinformationen, Standort- und Sicherheitsdaten, Leihverträge, personenbezogene Daten von Mitarbeitenden, Forschenden und Besuchenden sowie teilweise sensible Informationen zu Sammlungswerten. Diese Kombination macht Museen zunehmend zu attraktiven Zielen für Cyberangriffe, Datendiebstahl oder Sabotage.

IT-Schutz ist daher ein wesentlicher Bestandteil eines ganzheitlichen Schutz- und Risikomanagements und ergänzt bauliche, technische, organisatorische und personelle Maßnahmen

Risiken

Ohne angemessene IT-Sicherheitsmaßnahmen bestehen unter anderem folgende Risiken:

  • Verlust oder Manipulation von Sammlungs- und Inventardaten, z. B. durch Schadsoftware oder Bedienfehler
  • Betriebsunterbrechungen, etwa durch Ransomware, Systemausfälle
  • Datenschutzverstöße, insbesondere bei personenbezogenen Daten (DSGVO-Relevanz)
  • Kompromittierung sicherheitsrelevanter Systeme, z. B. Zutrittskontrollen, Einbruch- oder Videoanlagen
  • Vertrauensverlust bei Leihgebern, Fördermittelgebern und der Öffentlichkeit
Typische Angriffsformen
  • DDoS-Angriffe
  • Phishing & Kontenübernahmen 
  • Ransomware & Datenverschlüsselung 
  • Website-Defacements (propagandistische Inhalte) 
  • Desinformationskampagnen in Social Media 
Anlaufstellen

Weitere Themen

Ansprechperson

Simone Schön

Simone Schön

Museale Sicherheit und Notfallprävention

Mobil:
+49 162 2136739

Hinweis zu sicherheitsrelevanten Unterlagen

Von der Zusendung sicherheitsrelevanter Konzepte und anderer sensibler Unterlagen bitten wir abzusehen. Diese können gerne im Rahmen eines Beratungsgespräches vor Ort besprochen werden.