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Notfallverbund Bayern

Seit 2024 ergänzt der Notfallverbund Bayern die bestehenden regionalen Notfallverbünde für Kulturgutschutz um eine überregionale Ebene. Führende bayerische Kultureinrichtungen haben sich hier zusammengeschlossen, um im Schadensfall eine überregional vernetzte Infrastruktur mit entsprechender personeller und technischer Ausstattung zur Verfügung stellen zu können. 

Was ist der Notfallverbund Bayern?

Im Schadensfall sind die ersten 48 Stunden entscheidend, um Kulturgüter zu bergen. Die im Notfallverbund Bayern (NVB) zusammengeschlossenen Institutionen bündeln im Falle eines Großschadensereignisses ihre personellen, fachlichen und technischen Ressourcen, um unersetzliches Kulturgut vor Verlust und Zerstörung zu bewahren.

Der Notfallverbund Bayern ergänzt die bestehenden regionalen Notfallverbünde für Kulturgutschutz um eine überregionale Ebene. Führende bayerische Kultureinrichtungen haben sich hier zusammengeschlossen, um im Schadensfall eine überregional vernetzte Infrastruktur mit entsprechender personeller und technischer Ausstattung zur Verfügung stellen zu können. 

Wie unterstützt der Notfallverbund kleine Museen?

  • Beratung und Begleitung durch Fachpersonal im Schadensfall
  • Unterstützung bei der Bergung und Erstversorgung von Kulturgütern
  • Bereitstellung und Koordination eines Abrollbehälters Kulturgutschutz
  • Organisation eines regelmäßigen Übungsbetriebs

Wie können nichtstaatliche Museen beitreten?

Nichtstaatliche Museen werden im Notfallverbund Bayern durch die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern vertreten. Ein Beitritt einzelner Museen ist derzeit nicht vorgesehen. Eine Mitgliedschaft ist allerdings keine Voraussetzung, um im Notfall Unterstützung zu erhalten. 

Ziel war es, möglichst große Einrichtungen zu gewinnen, die routiniert in der Betreuung von Großprojekten sind und beispielsweise eigene Werkstätten betreiben. Diese verfügen über die nötige Fachkompetenz für den fachgerechten Umgang mit verschiedenen Objektgruppen, um im Schadensfall kleinere Institutionen zu unterstützen. 

Erstunterzeichner der Vereinbarung

  •  Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns

  • Bayerische Staatsbibliothek

  • Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern

  • Bayerische Staatsgemäldesammlungen

  • Bayerisches Nationalmuseum

  • Archiv und Bibliothek des Erzbistums München und Freising

  • Archiv des Erzbistums Bamberg

  • Archäologische Staatssammlung

  • Bundesarchiv für seine Einrichtung Lastenausgleichsarchiv Bayreuth

Gruppenfoto mit Vertreterinnen und Vertretern staatlicher Kulturinstitutionen
Erstunterzeichner der Vereinbarung für den Notfallverbund Bayern © Notfallverbund Bayern

Abrollbehälter Kulturgutschutz

Ein Kernziel des Notfallverbundes Bayern ist der Betrieb von Notfallcontainern zur Erstversorgung von Kulturgütern. Diese stehen ab Herbst 2026 in Form von zwei sogenannten Abrollbehältern für den überregionalen Abruf bereit. 
Die Abrollbehälter sind zudem Teil einer bundesweit vernetzen Notfallinfrastruktur Kulturgutschutz, die bei Bedarf auch zusammengezogen werden kann. 

Im Abrollbehälter Kulturgutschutz wird havariertes Kulturgut dokumentiert, gereinigt und für den Weitertransport oder die Einlagerung verpackt.
Der Abrollbehälter Kühlung dient dem Transport und der kurzfristigen Einlagerung von geschädigtem Kulturgut und dem Transport weiterer Materialien für die Erstversorgung. Über den Notfallverbund wird auch die für den jeweiligen Einsatz passende Mannschaft alarmiert, die die betroffene Einrichtung bei der Handhabung der Abrollbehälter anleitet. 

Übung zum Umgang mit havariertem Kulturgut im Abrollbehälter Kulturgutschutz © Tina Grünberg, GDA
Die beiden Abrollbehälter Kulturgutschutz und Kühlung auf einem Einsatzfahrzeug © LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.
Innenraum des Abrollbehälters Kulturgutschutz © LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.
Reinigung von havarierter Flachware © Tina Grünberg, GDA
Innenansicht des Abrollbehälters Kühlung © LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.

Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um den Abrollbehälter einzusetzen?

Voraussetzungen für den Einsatz der Abrollbehälter:

  • Es muss sich um ein Großschadensereignis handeln, das von der betroffenen Einrichtung nicht alleine bewältigt werden kann. 
  • Die Versorgung des havarierten Kulturgutes muss im Regelfall durch die betroffene Einrichtung vor Ort sichergestellt werden. 

Der Notfallverbund plant lediglich den Einsatz einer für das geschädigte Kulturgut fachkundigen Person, die auch in der Handhabung der Abrollbehälter geschult ist, sowie eines Materialwartes. Diese betreuen die Abrollbehälter und beraten das Personal der betroffenen Einrichtung. In Einzelfällen können nach Absprache auch andere Einsatzszenarien ermöglicht werden.

Sollte nach der Prüfung durch den Notfallverbund kein Einsatz der Abrollbehälter erforderlich sein, kann der Notfallverbund die betroffene Einrichtung bezüglich des Umgangs mit dem havarierten Sammlungsgut beraten.

Können nur Mitglieder des Notfallverbundes Bayern die bayerischen Abrollbehälter Kulturgutschutz nutzen?

Nein, die Abrollbehälter stehen ausdrücklich auch den nichtstaatlichen Museen in Bayern zur Verfügung. Sie dienen der Bewältigung akuter Schadensereignisse, die zu Schäden oder zum Verlust von Kulturgut im Freistaat Bayern führen können, wie beispielsweise Brand, Wassereinwirkungen unterschiedlicher Art, Unwetter, technische Defekte, äußere Gewalt und andere unvorhersehbare Vorkommnisse. 

Vor einer Freigabe der Abrollbehälter prüft der Notfallverbund Bayern, ob es im konkreten Fall sinnvoll ist, den oder die Abrollbehälter zur Schadensbewältigung einzusetzen, und begleitet den Einsatz fachlich. Der Transport der Abrollbehälter zur Einsatzstelle durch die Feuerwehr erfolgt erst nach Freigabe durch den Notfallverbund.

Wie funktionieren die Alarmierung des Notfallverbundes Bayern und der Abruf der Notfallcontainer?

Ab Herbst 2026 können sich betroffene Einrichtungen über eine Notruf-Leitstelle unmittelbar an den Notfallverbund Bayern wenden. 

Der Notfallverbund Bayern prüft in Rücksprache mit der betroffenen Einrichtung anhand einer Checkliste, ob ein Anforderungsszenario für einen oder beide Abrollbehälter besteht. Falls ja, fordert er mit einem Anforderungsformular über die Feuerwehreinsatzzentrale München den oder die Container an. Über den Notfallverbund wird auch die für den jeweiligen Einsatz passende Mannschaft alarmiert, die die betroffene Einrichtung bei der Handhabung des Abrollbehälters anleitet.

Die Feuerwehr Unterschleißheim übernimmt den Transport zum Einsatzort und die Aufstellung des Spezialgeräts. Der Betrieb des Containers obliegt dem Notfallverbund Bayern bzw. der geschädigten Einrichtung selbst. 

Welche Vorbereitungen sollten kulturgutverwahrende Einrichtungen treffen, um sich auf ein Schadensereignis vorzubereiten?

Die Abrollbehälter Kulturgutschutz können bei Großschadenslagen die Arbeit betroffener Einrichtungen erleichtern, doch sie sind kein Ersatz für die eigene Notfallvorsorge

Wichtige erste Schritte sind ein Notfallplan mit Alarmierungslisten und einer Bergungspriorisierung. Für die Erstversorgung sollten entsprechende Materialien vorgehalten werden (Notfallboxen). Die im Ernstfall zum Einsatz kommenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten über eine eigene persönliche Schutzausrüstung (u.a. Gummistiefel, Handschuhe, Warnweste, ggf. Helm) verfügen und ihren Impfstatus regelmäßig überprüfen (u.a. Tetanus, Hepatitis), da das Kulturgut im Havariefall auch mit verunreinigten Stoffen in Kontakt kommen kann.

Sinnvoll ist auch der Zusammenschluss mehrerer Einrichtungen auf lokaler Ebene in einem Notfallverbund, die Organisation gemeinsamer Übungen und der Austausch mit der Feuerwehr.

Notfallprävention für Museen

Die Landesstelle empfiehlt allen Museen eine Prüfung der organisatorischen Voraussetzungen bezüglich der Notfallfürsorge. 

Ansprechperson

Simone Schön

Simone Schön

Museale Sicherheit und Notfallprävention

Mobil:
+49 162 2136739