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Am 6. August 2016 ist das Gesetz zum Schutz von Kulturgut – kurz Kulturgutschutzgesetz (KGSG) – in Kraft getreten, womit Bundestag und Bundesrat die umfangreichste Novellierung des Kulturgutschutzrechtes auf Bundesebene seit Bestehen der Bundesrepublik vorgenommen haben. Es ersetzt u. a. das bisherige Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung von 1955. Die Landesstelle stellt eine Zusammenfassung der entscheidenden Neuregelungen für die Museumspraxis bereit.
Felix Kanbach, Michael Kling, Das neue Gesetz zum Schutz von Kulturgut (KGSG), museum heute (50), S. 85-89.
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